Die Bildungspolitik unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland den
Entscheidungen und Gesetzen des Bundeslandes, in welchem man lebt. Für
Sachsen-Anhalt ist das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gültig. Zuständig ist das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Entwicklung der Schulen im Landkreis Mansfeld-Südharz erfolgt auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erstellt und vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz bestätigt.