Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld-Südharz
Ebenfalls vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz wird die Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen. Aktuell gültig ist die Fassung in 5. Änderung vom 07.12.2015. Schüler/-innen, welche zum Erreichen der Schulen Verkehrsmittel benutzen müssen, können entsprechend der Satzung Fahrgeld beantragen und erstattet bekommen bzw. sich Fahrausweise ausstellen lassen. Die 5. Änderung dieser Satzung wurde am 7. Dezember 2015 verabschiedet. Darin wurden Teile des § 1 geändert. Hier der neue Wortlaut des § 1.
§ 1 (Auszug) Anspruchsberechtigung, zumutbare Mindestentfernungen, Anspruchsvoraussetzungen
1. Der Landkreis befördert die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen
und Schüler i.S. von § 71 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen – Anhalt
( SchulG LSA ) vom gewöhnlichen
Aufenthaltsort zur nächstgelegenen
Schule der von ihnen gewählten Schulform oder erstattet ihren
Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg
( einfache Wegstrecke )
1.1. - für Schüler der Primarstufe (1. – 4. Klasse) mehr als 2,0 km
1.2. - für Schüler der Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse) mehr als 3,0 km
1.3. - für Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrganges derjenigen Berufsfachschulen, die keinen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen, mehr als 4,5 km beträgt.
Antrag auf Fahrkostenerstattung
Formblatt SB 1 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung
Formblatt SB 2 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung als Sonderbeförderung (Taxi)
Formblatt SB 3 - Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten
Formblatt SB 4 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Praktikum
Formblatt SB 5 - Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung/Entlastung/Praktikum
Formblatt SB 6 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Formblatt WK - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten
Für Rückfragen steht euch hier das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz gern zur Verfügung.
Bereich Sangerhausen Tel. 03464 535 3205
Bereiche Hettstedt und Lutherstadt Eisleben Tel. 03464 535 3206 Fax für alle Bereiche 03464 535 3290
Eure Frage per E-Mail richtet bitte an schuelerbefoerderung@lkmsh.de