Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld-Südharz
Ebenfalls vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz wird die Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen. Hier ist die aktuell gültige Fassung der Schülerbeförderung. Schüler/-innen, welche zum Erreichen der Schulen Verkehrsmittel benutzen müssen, können entsprechend der Satzung Fahrgeld beantragen und erstattet bekommen bzw. sich Fahrausweise ausstellen lassen.
§ 1 (Auszug) Anspruchsberechtigung, zumutbare Mindestentfernungen, Anspruchsvoraussetzungen
2. Der Landkreis befördert die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen
und Schüler i.S. von § 71 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen – Anhalt
( SchulG LSA ) vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zur nächstgelegenen
Schule der von ihnen gewählten Schulform oder erstattet ihren
Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg
( einfache Wegstrecke )
2.1. - für Schüler der Primarstufe (1. – 4. Klasse) mehr als 2,0 km
2.2. - für Schüler der Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse) mehr als 3,0 km
2.3. - für Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrgangs derjenigen Berufsfachschulen, die keinen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen, mehr als 4,5 km beträgt.
Antrag auf Fahrkostenerstattung
Formblatt SB 1 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung
Formblatt SB 2 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung als Sonderbeförderung (Taxi)
Formblatt SB 4 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Praktikum
Formblatt SB 5 - Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung/Entlastung/Praktikum
Formblatt SB 6 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Formblatt WK - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten
Antrag auf Fahrkostenentlastung
3. Der Landkreis entlastet die im Kreisgebiet wohnenden Schüler von den Fahrkosten i.S. von § 71 Abs. 4a SchulG LSA vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zur nächstgelegenen Schule der von ihnen gewählten Schulform wenn der Schulweg (einfach Wegstrecke)
3.1 für Schüler der Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien und der Schuljahrgänge 11 bis 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen,
3.2 der Berufsfachschulen, sofern diese nicht bereits unter Pkt. 1.3. erfasst sind, der Fachschulen, Fachoberschule und Fachgymnasien, mehr als 4,5 km beträgt
Formblatt SB 3 - Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten
Für Rückfragen steht euch hier das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz gern zur Verfügung.
Bereich Sangerhausen Tel. 03464 535 3205
Bereiche Hettstedt und Lutherstadt Eisleben Tel. 03464 535 3206
Fax für alle Bereiche 03464 535 3290
Eure Frage per E-Mail richtet bitte an schuelerbefoerderung@lkmsh.de!