Schülerbeförderung

Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld-Südharz

Ebenfalls vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz wird die Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen. Hier ist die aktuell gültige Fassung der Schülerbeförderung. Schüler/-innen, welche zum Erreichen der Schulen Verkehrsmittel benutzen müssen, können entsprechend der Satzung Fahrgeld beantragen und erstattet bekommen bzw. sich Fahrausweise ausstellen lassen.

§ 1 (Auszug) Anspruchsberechtigung, zumutbare Mindestentfernungen, Anspruchsvoraussetzungen

2. Der Landkreis befördert die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler i.S. von § 71 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen – Anhalt ( SchulG LSA ) vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zur nächstgelegenen Schule der von ihnen gewählten Schulform oder erstattet ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg
( einfache Wegstrecke )

2.1. - für Schüler der Primarstufe (1. – 4. Klasse) mehr als 2,0 km

2.2. - für Schüler der Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse) mehr als 3,0 km

2.3. - für Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrgangs derjenigen Berufsfachschulen, die keinen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen, mehr als 4,5 km beträgt.

Antrag auf Fahrkostenerstattung

Formblatt SB 1 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung

Formblatt SB 2 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung als Sonderbeförderung (Taxi)

Formblatt SB 4 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Praktikum

Formblatt SB 5 - Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung/Entlastung/Praktikum

Formblatt SB 6 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Formblatt WK - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten

Antrag auf Fahrkostenentlastung

3. Der Landkreis entlastet die im Kreisgebiet wohnenden Schüler von den Fahrkosten i.S. von § 71 Abs. 4a SchulG LSA vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zur nächstgelegenen Schule der von ihnen gewählten Schulform wenn der Schulweg (einfach Wegstrecke)

3.1 für Schüler der Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien und der Schuljahrgänge 11 bis 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen,

3.2 der Berufsfachschulen, sofern diese nicht bereits unter Pkt. 1.3. erfasst sind, der Fachschulen, Fachoberschule und Fachgymnasien, mehr als 4,5 km beträgt

Formblatt SB 3 - Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten

Für Rückfragen steht euch hier das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz gern zur Verfügung.

Bereich Sangerhausen Tel. 03464 535 3205

Bereiche Hettstedt und Lutherstadt Eisleben Tel. 03464 535 3206

Fax für alle Bereiche 03464 535 3290

Eure Frage per E-Mail richtet bitte an schuelerbefoerderung@lkmsh.de!

I Stock 1363445921
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