Ferienjob während der Sommerferien?

18 Jun
I Stock 471823173
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Was ist zu beachten beim Ferienjob?

Gesetzlich geregelt wird eine Ferienbeschäftigung durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb SchG) § 5 - Verbot der Beschäftigung von Kindern (Quelle Bundesministerium der Justiz).

Jugendliche unter 13 Jahren dürfen in aller Regel nicht arbeiten Kinderarbeitsschutzgesetz (KindArb SchV).

Jugendliche, die das 13. Lebensjahr erreicht haben, dürfen 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten übernehmen. Dazu zählen beispielsweise Zeitungen austragen oder Babysitten. Hierzu benötigst du die Erlaubnis deiner Eltern / des Erziehungsberechtigten.

Ab erreichtem 15. Lebensjahr darfst du geringfügige Tätigkeiten ausführen, maximal acht Stunden am Tag.

Einen Anspruch auf Mindestlohn hast du bei der Ausübung der Tätigkeit nicht, die Vergütung muss mit dem Betrieb verhandelt werden. Liegt der Verdienst unter 470 Euro im Monat, bleibst du über die Familienversicherung der Eltern / des Erziehungsberechtigten abgesichert.

Während der Tätigkeit sammelst du Berufserfahrungen. In späteren Bewerbungen für eine Praktikums- oder Ausbildungsstelle kannst du deine durchgeführten Ferienjobs mit aufführen.

In dieser Praktikumsbörse kannst du per Filter "Ferienpraktikum"-Betriebe aufrufen, die einen Platz dafür anbieten.

PRAKTIKUMSPRÄMIE der Handwerkskammer

Jugendliche aus Sachsen-Anhalt, die ein Ferienpraktikum im Handwerk ausüben wollen, können eine Praktikumsprämie beantragen. Pro abgeschlossene Praktikumswoche gibt es 120,00 Euro. Dieser Betrag wird im Jahr für maximal 4 Wochen gewährt. Diese Praktikumszeit kann wahlweise in einem Stück oder in Etappen verteilt genommen werden. Weitere Informationen dazu findest du bei der Handwerkskammer Halle.

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