Schülerbeförderung

Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld-Südharz

Ebenfalls vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz wird die Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen. Aktuell gültig ist die Fassung in 5. Änderung vom 07.12.2015. Schüler/-innen, welche zum Erreichen der Schulen Verkehrsmittel benutzen müssen, können entsprechend der Satzung Fahrgeld beantragen und erstattet bekommen bzw. sich Fahrausweise ausstellen lassen. Die 5. Änderung dieser Satzung wurde am 7. Dezember 2015 verabschiedet. Darin wurden Teile des § 1 geändert. Hier der neue Wortlaut des § 1.

§ 1 (Auszug) Anspruchsberechtigung, zumutbare Mindestentfernungen, Anspruchsvoraussetzungen

1. Der Landkreis befördert die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler i.S. von § 71 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen – Anhalt ( SchulG LSA ) vom gewöhnlichen
Aufenthaltsort zur nächstgelegenen Schule der von ihnen gewählten Schulform oder erstattet ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg
( einfache Wegstrecke )

1.1. - für Schüler der Primarstufe (1. – 4. Klasse) mehr als 2,0 km

1.2. - für Schüler der Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse) mehr als 3,0 km

1.3. - für Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie des ersten Schuljahrganges derjenigen Berufsfachschulen, die keinen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen, mehr als 4,5 km beträgt.

Antrag auf Fahrkostenerstattung

Formblatt SB 1 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung

Formblatt SB 2 - Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung als Sonderbeförderung (Taxi)

Formblatt SB 3 - Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten

Formblatt SB 4 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Praktikum

Formblatt SB 5 - Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung/Entlastung/Praktikum

Formblatt SB 6 - Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Formblatt WK - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten

Für Rückfragen steht euch hier das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz gern zur Verfügung.

Bereich Sangerhausen Tel. 03464 535 3205

Bereiche Hettstedt und Lutherstadt Eisleben Tel. 03464 535 3206 Fax für alle Bereiche 03464 535 3290

Eure Frage per E-Mail richtet bitte an schuelerbefoerderung@lkmsh.de

I Stock 1047528856
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